Alpaka Verband in Österreich - Wirtschaftliche Nutzung - Verzeichnis Alpaka Verband

Wenn es um die Interessen von Alpakas geht, dann gibt es inzwischen doch einige Verbindungen von kleineren Vereinen, Haltern, Züchtern und Alpaka Interessierten, die einen Verband gegründet haben.

Bei einem Verband geht es normalerweise in erster Linie nicht um wirtschaftliche Zwecke, sondern um die Förderung der einzelnen Mitglieder. Hier steht also weniger der Gewinn im Vordergrund, sondern das Verbreiten von Wissen rund um Alpakas.

Die allermeisten Verbände sind auch nur in einer definierten Regionen tätig oder hauptsächlich für bestimmte Arten von Mitgliedern, zum Beispiel von Züchtern, ausgelegt.

Allgemeiner Zweck

  • Nationale und Internationale Förderung der Bekanntheit von Alpakas
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des Wissens über Alpakas
  • Unterstützung bei der Gewinnung von neuen Mitgliedern.
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Vereinen

Zweck der Aus- und Weiterbildung

  • Errichtung und Ausbau von Informationen über Alpakas online
  • Ausbildung der Mitglieder durch Seminare und Kurse
  • Informationsaustausch zwischen Züchtern, Haltern und Interessierten.
  • Berufsausbildung für die Alpakazucht im landwirtschaftlichen Bereich
  • Unterstützung bei der Haltung, Pflege und Fütterung von Alpakas.

Zweck der Qualitätssteigerung

  • Qualitätssteigerung bei der Zucht von Alpakas
  • Durchführung von Zuchtschauen und Alpakamessen
  • Hilfe bei der Erforschung von Alpakas
  • Registrierung und Screening von Alpakas
  • Zusammenarbeit der Mitglieder zur Steigerung der Faserqualität und Fasermenge

Einsatzbereiche und Förderung von Alpakas

  • Förderung der Therapie mit Alpakas
  • Tierschutzmaßnahmen mit besonderem Augenmerk auf Alpakas
  • Aufklärung und Vorbeugung vor Krankheiten und Tierseuchen.
  • Einsatz von Alpakas für die Landschaftspflege

Dies ist natürlich nur eine kleine Auswahl an möglichen Zwecken eines Verbandes. Den jeweils genauen Zweck eines Verbandes kann man sich in der Satzung des entsprechenden Verbandes durchsehen.

Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg